Das Rechtssystem: ZGB, OR und StGB

Das Schweizer Rechtssystem basiert auf ZGB und Obligationenrecht. Es regelt öffentliches Recht, Wirtschaftsrecht und Digitalrecht. Ziel ist Rechtssicherheit durch klare Compliance-Vorgaben für Bürger, Unternehmen und den Staat.

Das Obligationenrecht ordnet Beziehungen zwischen Parteien und Kapitalgesellschaften. Zentrale Instrumente sind Handelsregistereintrag, AG-Gründung und Vertragsmanagement. Die Vertragsfreiheit erlaubt individuelle Statuten, während zwingende Vorschriften beim Grundstückkauf schützen.

Neben Haftpflicht umfasst dies das Schuldbetreibungsrecht (SchKG) zur Forderungseintreibung. Konzepte wie die Beweislast im Zivilprozess und die Verjährungsfristen für Steuerschulden sind entscheidend für die effektive Rechtsdurchsetzung vor Gericht.



Das StGB sanktioniert Wirtschaftsdelikte wie Untreue, Geldwäscherei und Cyberkriminalität. Es definiert Straftatbestände und Bussen. Eine Verurteilung bedingt Vorsatz oder Fahrlässigkeit. Sanktionen reichen von Tagessätzen bis Freiheitsstrafe, dienend der Prävention und Reputation.


Arbeitsrecht


OR 319ff regelt Einzelarbeitsverträge und Personalverleih. Es definiert Kündigungsschutz, Sperrfristen bei Krankheit, Überstundenentschädigung und Arbeitszeugnisse. Ziel ist Rechtssicherheit bei Lohnfortzahlung und flexiblen Arbeitszeitmodellen für Betriebe.



Das ZGB regelt Eheverträge und Errungenschaftsbeteiligung für Ehepartner. Es umfasst Scheidungsverfahren, Unterhaltsvereinbarungen und die güterrechtliche Auseinandersetzung.

Die KESB prüft Kindeswohl und Elternpflichten. Geregelt werden Besuchsrecht, Obhutszuteilung und die gemeinsame elterliche Sorge in Erziehungsfragen.

Kinderalimente und nachehelicher Unterhalt sichern die Existenz. Der Pensionskassenausgleich gewährleistet faire Vorsorgeleistungen nach der Trennung.



Rechtsstreitigkeiten entstehen oft durch Forderungen. Statt Gerichtsverfahren nach ZPO, wählen Parteien oft Schiedsgerichte oder Mediation. Ein neutraler Ombudsmann unterstützt Gesellschafter, effiziente Vergleichsvereinbarungen zur Konfliktlösung zu treffen.